Einreiseverfahren
Visum- und Einreisebestimmungen hängen vom Ausstellungsland Ihres Reisepasses ab. Hier werden allgemeine Hinweise angezeigt. Bestätigen Sie die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Bedingungen stets bei der offiziellen Quelle.
Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung. Bitte überprüfen Sie vor der Reise die Angaben bei der Botschaft oder offiziellen Regierungsquellen.
Visumsanforderungen
Erforderliche Visumarten und ihre Bedingungen
Deutschland liegt im Schengen-Raum. Viele Nationalitäten dürfen bis zu 90 Tage je 180 Tage visumfrei einreisen. Die EU führt EES und ETIAS schrittweise ein — prüfen Sie vor der Reise die aktuellen Regeln für Ihre Nationalität.
- Schengen
- Bis 90 Tage je 180
- EES/ETIAS
- Wird eingeführt—vorher prüfen
- Je Nationalität
- Unterschiedlich; offiziell prüfen
- Längere Aufenthalte oder Arbeit erfordern das passende Visum
Passbedingungen
Erforderliche Gültigkeitsdauer und leere Seiten
Für die Schengen-Einreise muss der Pass meist in den letzten 10 Jahren ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. Prüfen Sie beide Regeln vor der Reise.
- Ausstellung
- In den letzten 10 Jahren
- Gültigkeit
- 3 Monate über Ausreise
- Prüfen
- Beide Regeln
- Grenzbeamte prüfen bei Ankunft ggf. beide Daten
Erforderliche Dokumente und Vorab-Registrierung
Einreisekarte, Gesundheitserklärung und andere Vorbereitungen
Grenzbeamte können Nachweise für Ihren Aufenthalt verlangen: Rück-/Weiterreiseticket, Unterkunftsbuchung und ausreichende Mittel. Führen Sie Versicherungsdaten und ggf. Ihren EES/ETIAS-Status mit.
- Tickets
- Rück- oder Weiterreise
- Aufenthalt
- Unterkunft und Mittel
- Versicherung
- Nachweis empfohlen
- Digitale und Papierkopien wichtiger Unterlagen behalten
Bargeld-Einfuhrgrenzen
Deklarationsfreie Grenzen und Verfahren bei Überschreitung
Wer mit 10.000 € oder mehr (oder Gegenwert in anderen Währungen/Papieren) in die EU ein- oder ausreist, muss dies dem Zoll anmelden. Innerhalb der EU ist das Mitführen von 10.000 € oder mehr auf Verlangen mündlich anzugeben; Nachweise für große Summen aufbewahren.
- Schwelle
- 10.000 € oder mehr
- Anmelden
- Bei Ein-/Ausreise EU
- Umfasst
- Bargeld und Äquivalente
- Nicht angemeldetes Bargeld kann beschlagnahmt und bestraft werden
Zollfreimengen und beschränkte Waren
Grenzen für Tabak, Alkohol, Lebensmittel und andere Güter
Bei Einreise von außerhalb der EU sind Waren zollfrei bis 430 € per Flug/Schiff (weniger per Land und für unter 15-Jährige). Für Tabak/Alkohol gelten Grenzen (z. B. 200 Zigaretten). Innerhalb der EU sind Waren zum persönlichen Gebrauch frei.
- Flug/Schiff
- Bis 430 €
- Tabak
- z. B. 200 Zigaretten (Nicht-EU)
- EU-intern
- Waren zum Eigengebrauch frei
- Über dem Limit anmelden und Abgaben/MwSt. zahlen
Verbotene Gegenstände
Gegenstände, die streng verboten sind
Verboten oder beschränkt: illegale Drogen, Waffen, Fälschungen und geschützte Arten (CITES). NS-Propagandamaterial ist verboten. Fleisch, Milchprodukte und viele Pflanzenerzeugnisse von außerhalb der EU sind beschränkt. Melden Sie Unklares.
- Verboten
- Drogen, Waffen, NS-Material
- Beschränkt
- Fleisch/Milch aus Nicht-EU
- Geschützt
- CITES-Arten und -Produkte
- Im Zweifel den roten Kanal nutzen und anmelden
Regeln zur Medikamenteneinfuhr
Regeln für verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente
Verschreibungspflichtige Medikamente in der Originalverpackung mit Kopie des Rezepts oder ärztlichem Attest (möglichst auf Englisch oder Deutsch) mitführen. Manche Stoffe (z. B. starke Schmerzmittel) unterliegen Kontrollen — vor der Reise prüfen.
- Verpackung
- Original mit Rezept
- Attest
- Ärztliches Schreiben empfohlen
- Kontrolliert
- Starke Mittel vorher prüfen
- Medikamente zum Eigenbedarf im Handgepäck führen
Impfungen und Gesundheitsanforderungen
Pflicht- und empfohlene Impfungen für die Einreise
Für die Einreise nach Deutschland sind für die meisten Reisenden keine besonderen Impfungen nötig. Halten Sie Ihre Standardimpfungen aktuell. Wer in Waldgebieten wandert, kann eine FSME-Impfung erwägen — fragen Sie Ihren Arzt.
- Erforderlich
- Meist keine
- Standard
- Aktuell halten
- Erwägen
- FSME beim Wandern
- Bei Einreise aus Gelbfiebergebiet Vorgaben prüfen
Einreiseverfahren im Detail
Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Ankunft bis zur Einreise
Folgen Sie am Flughafen den Schildern zur Passkontrolle und nutzen Sie die Spur Ihres Passtyps (EU/EWR oder Alle Pässe/Nicht-EU). Die EU führt das Ein-/Ausreisesystem (EES) mit Biometrie (Fingerabdrücke/Foto) für Nicht-EU-Reisende ein — planen Sie mehr Zeit ein.
- Spuren
- EU/EWR vs. Nicht-EU
- EES
- Biometrie wird eingeführt
- Zeit
- Bei Ersteinreise mehr
- Halten Sie Unterlagen und Aufenthaltsnachweis bereit
Tipps für eine reibungslose Einreise
Praktische Ratschläge für eine problemlose Ankunft
Schengen-Tage zählen für alle Schengen-Länder, nicht nur Deutschland — behalten Sie Ihr 90/180-Gesamt genau im Blick. Notrufnummern sind 112 (Rettung/Feuerwehr) und 110 (Polizei). Etwas Bargeld mitnehmen: Viele Geschäfte und Restaurants bevorzugen oder akzeptieren nur Bargeld. Die meisten Läden schließen sonntags.
- Schengen-Tage
- Über alle Länder gezählt
- Notruf
- 112 und 110 (Polizei)
- Bargeld
- Etwas dabei; sonntags zu
- Leitungswasser ist in ganz Deutschland trinkbar
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