Einreiseverfahren
Visum- und Einreisebestimmungen hängen vom Ausstellungsland Ihres Reisepasses ab. Hier werden allgemeine Hinweise angezeigt. Bestätigen Sie die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Bedingungen stets bei der offiziellen Quelle.
Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung. Bitte überprüfen Sie vor der Reise die Angaben bei der Botschaft oder offiziellen Regierungsquellen.
Visumsanforderungen
Erforderliche Visumarten und ihre Bedingungen
Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, obwohl sie kein EU-Mitglied ist. Viele Nationalitäten können für kurze touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei einreisen, doch dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, und die künftige ETIAS-Reisegenehmigung soll gelten. Regeln können sich ändern, prüfen Sie daher vor der Reise die offiziellen Schweizer Behörden und Ihre Botschaft.
- Raum
- Schengen (Nicht-EU)
- Kurz
- Bis 90/180 Tage
- Prüfen
- Offizielle Quellen
- Visumfreie Einreise hängt von der Nationalität ab
- ETIAS-Genehmigung ist künftig geplant
- Regeln vor der Reise offiziell bestätigen
Passbedingungen
Erforderliche Gültigkeitsdauer und leere Seiten
Für die Schengen-Einreise sollte Ihr Pass mindestens drei Monate über die geplante Abreise hinaus gültig und in den letzten zehn Jahren ausgestellt sein. Grenzbeamte können nach Ihrer Weiterreise und Unterkunft fragen. Führen Sie den Pass mit sich, da die Schweiz Identitätskontrollen durchführen kann. Prüfen Sie vor der Reise die genauen Regeln für Ihre Nationalität.
- Gültigkeit
- 3+ Monate nach Abreise
- Ausgestellt
- In 10 Jahren
- Mitführen
- Pass dabei
- Beamte können nach der Weiterreise fragen
- In der Schweiz sind Identitätskontrollen möglich
Erforderliche Dokumente und Vorab-Registrierung
Einreisekarte, Gesundheitserklärung und andere Vorbereitungen
Neben einem gültigen Pass sollten Sie Nachweise über Weiter- oder Rückreise, bestätigte Unterkunft und ausreichende Mittel für Ihren Aufenthalt bereithalten. Eine Reiseversicherung mit Deckung der Krankheitskosten wird dringend empfohlen und ist für manche Visumantragsteller Pflicht. Bewahren Sie digitale und Papierkopien der Buchungen auf. Anforderungen variieren je nach Nationalität, prüfen Sie daher vor der Reise die aktuelle Liste.
- Nachweis
- Rückreise
- Aufenthalt
- Unterkunft, Mittel
- Versicherung
- Dringend geraten
- Kopien der Buchungen digital und auf Papier
- Manche Visumantragsteller brauchen Versicherung
Bargeld-Einfuhrgrenzen
Deklarationsfreie Grenzen und Verfahren bei Überschreitung
Die Schweiz begrenzt die ein- oder ausgeführte Bargeldmenge nicht, doch wer 10.000 Schweizer Franken oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen) mitführt, muss dem Zoll auf Verlangen Angaben dazu machen. Deklarieren Sie ehrlich, wenn Sie gefragt werden. Bewahren Sie bei großen Summen einen Herkunftsnachweis auf, um Verzögerungen an der Grenze zu vermeiden.
- Schwelle
- CHF 10.000+
- Aktion
- Auf Verlangen angeben
- Bewahren
- Herkunftsnachweis
- Keine feste Grenze, aber Auskunft möglich
- Bei großen Summen Herkunftsnachweis aufbewahren
Zollfreimengen und beschränkte Waren
Grenzen für Tabak, Alkohol, Lebensmittel und andere Güter
Da die Schweiz außerhalb der EU-Zollunion liegt, gibt es Freimengen für eingeführte Waren, darunter begrenzte Mengen Alkohol und Tabak sowie eine Wertgrenze für andere Waren. Zudem gilt eine tägliche mehrwertsteuerfreie Grenze pro Person. Darüber müssen Sie Waren anmelden und Abgaben zahlen. Mit der QuickZoll-App melden und zahlen Sie einfach; Grenzen ändern sich, prüfen Sie daher aktuelle Werte.
- Freimengen
- Alkohol, Tabak
- Wert
- Tägliche MwSt-Grenze
- App
- QuickZoll
- Über den Freimengen anmelden und zahlen
- Die QuickZoll-App erleichtert das Anmelden
Verbotene Gegenstände
Gegenstände, die streng verboten sind
Zu den verbotenen oder eingeschränkten Gegenständen zählen illegale Drogen, Waffen und bestimmte Messer, Fälschungen sowie Produkte geschützter Arten nach CITES wie Elfenbein. Viele Lebensmittel, vor allem Fleisch und Milchprodukte von außerhalb der EU, sind eingeschränkt. Medikamente für den Eigenbedarf sind in vernünftigen Mengen meist unproblematisch. Prüfen Sie die Regeln vor dem Packen, um Beschlagnahme oder Bußen zu vermeiden.
- Verboten
- Drogen, Waffen
- Beschränkt
- Fleisch, Milch, CITES
- Prüfen
- Vor dem Packen
- Fälschungen und CITES-Produkte werden beschlagnahmt
- Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten beschränkt
Regeln zur Medikamenteneinfuhr
Regeln für verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente
Sie dürfen Medikamente für den Eigenbedarf mitbringen, in der Regel bis zu einem Vorrat für etwa einen Monat. Bewahren Sie sie in der Originalverpackung mit Etikett auf und führen Sie ein Rezept oder ein ärztliches Schreiben mit, besonders bei starken Schmerzmitteln oder kontrollierten Stoffen. Manche anderswo rezeptfreien Mittel können in der Schweiz reguliert sein. Fragen Sie im Zweifel bei Swissmedic nach.
- Menge
- Etwa ein Monat
- Mitführen
- Rezept, Etikett
- Fragen
- Swissmedic
- In der Originalverpackung mit Etikett aufbewahren
- Für kontrollierte Stoffe Rezept mitführen
Impfungen und Gesundheitsanforderungen
Pflicht- und empfohlene Impfungen für die Einreise
Für die Einreise in die Schweiz sind keine besonderen Impfungen erforderlich, und die meisten Reisenden brauchen kein Gelbfieberzeugnis. Die Gesundheitsbehörden empfehlen, die Routineimpfungen aktuell zu halten. Die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist zu bedenken, wenn Sie in den wärmeren Monaten Wandern oder Campen in Waldgebieten planen. Prüfen Sie vor der Reise aktuelle CDC- oder nationale Reisegesundheitshinweise.
- Pflicht
- Keine besondere
- Routine
- Aktuell halten
- Draußen
- FSME bedenken
- Für die meisten keine Einreiseimpfpflicht
- Für Waldwandern FSME-Impfung erwägen
Einreiseverfahren im Detail
Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Ankunft bis zur Einreise
Bei Ankunft mit dem Flugzeug durchlaufen Sie die Passkontrolle, wo Beamte Ihre Dokumente prüfen und kurze Fragen stellen können. Bei der Einreise über Land aus benachbarten Schengen-Ländern gibt es meist keine routinemäßigen Kontrollen, Stichproben sind aber möglich. Der Zoll kann das Gepäck prüfen. Halten Sie Pass, Rückreiseticket und Unterkunftsangaben bereit, damit alles zügig läuft.
- Flug
- Passkontrolle
- Land
- Stichproben
- Bereit
- Pass, Tickets
- Landgrenzen haben meist keine Routinekontrollen
- Der Zoll kann das Gepäck prüfen
Tipps für eine reibungslose Einreise
Praktische Ratschläge für eine problemlose Ankunft
Die Schweiz ist effizient und leicht zu bereisen, doch denken Sie an ihre vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Züge fahren auf die Minute genau, planen Sie also an Grenze und Bahnhöfen Zeit ein. Das Leitungswasser ist ausgezeichnet und aus öffentlichen Brunnen kostenlos trinkbar. Die Preise sind hoch, kalkulieren Sie entsprechend und halten Sie etwas Bargeld für Kleinbeträge bereit, auch wenn Karten weit verbreitet sind.
- Sprachen
- De, Fr, It, Rätorom.
- Wasser
- Sicher aus Brunnen
- Budget
- Preise hoch
- Züge sind auf die Minute pünktlich
- Leitungswasser ist sicher und oft kostenlos
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